Der Theotinum Verein fördert als Körperschaft gemeinnützige Zwecke der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Zivilgeschädigte und behinderte Menschen. Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Kaufbeuren, StNr. 125/111/01237, mit Bescheid vom 28.5.2021 für 2018 bis 2020, nach § 60 a AO festgestellt.
VR-Bank Landsberg Ammersee eG
IBAN: DE24700916000000014290
BIC: GENODEF1DSS
Sparkasse Landsberg-Dießen
IBAN: DE89700520600022339980
BIC: BYLADEM1LLD
Kinder helfen Kindern - in diesem Sinne sammeln bundesweit Erstkommunionkinder für Kinder, die Hilfe brauchen. Mit ihren Spenden unterstützen sie Kinderhospize, Kinderdörfer, Wohngruppen für Kinder mit Behinderung und Jugendsozialeinrichtungen. Den Schondorfer Erstkommunionkindern war schnell klar, wohin ihre Spende gehen soll: ans „Theotinum Kinderhospiz Dießen“ mit seinem stationären Hospiz in Greifenberg.